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Stand: 2. Juni 2020

1 Geltungsbereich

1.1 Die DB Station&Service AG, Europaplatz 1, 10557 Berlin, every-works@deutschebahn.com, („everyworks“) bietet über ihre App („everyworks-App“) dem Kunden die Möglichkeit, durch Registrierung ein Nutzerkonto einzurichten („Nutzerkonto“) sowie Verträge über die kurzzeitige Nutzung von Arbeitsplätzen (Minute Seat im Folgenden auch, „Work Spaces“) an verschiedenen Standorten („everyworks-Standort“) zu schließen.

1.2 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen everyworks und dem jeweiligen Kunden („Kunde“), gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet. Etwaig entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, selbst wenn everyworks diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 everyworks speichert diesen Vertragstext nach Vertragsschluss nicht. Die AGB können jederzeit in dem Hauptmenü der everyworks-App abgerufen werden.

1.4 Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten die AGB der zum Download der App verwendeten Distributionsplattform (z.B. des Apple App Store, Google Play, etc. – im Folgenden „App Store“). Bei Widersprüchen gehen insoweit die Nut-zungsbedingungen des App Store vor. Der jeweilige Anbieter des App Store wird nicht Vertragspartei in Bezug auf die Nutzung der Work Spaces und haftet nicht für etwaige Mängel, Schäden oder Verletzungen der Rechte Dritter.

2 Vertragsgegenstand

2.1 everyworks räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Work Spaces, inkl. Allgemeinräume und samt Inventar zur Nutzung gegen Entgelt („Nutzungsgebühr“) zu nutzen. Ferner hat der Kunde die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise Getränke, Snacks und Kopien, gesondert kostenpflichtig zu erwerben. Der Erwerb solcher Leistungen ist nicht Gegenstand dieser AGB.

2.1.1 everyworks verpflichtet sich, den Kunden Work Spaces in dem vertraglich verein-baren Umfang an dem vereinbarten Standort bereitzustellen.

2.1.2 Die vom Kunden zu zahlende Nutzungsgebühr umfasst die Vergütung für die Nut-zung der vereinbarten Work Spaces und der Allgemeinflächen. Die Größe der Work Spaces hat keinen Einfluss auf die Höhe der Nutzungsgebühr.

2.1.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, Minute Seats auszuwählen. Sofern Minute Seats an dem betreffenden everyworks-Standort nicht verfügbar ist, wird diese/r dem Kunden nicht zur Buchung angezeigt.

2.1.3.1 Minute Seats beinhalten die kurzzeitige Nutzung eines am everyworks-Standort verfügbaren Arbeitsplatzes durch den Kunden. Die Nutzungsgebühr für die Nut-zung des Minute Seat wird durch everyworks in der everyworks-App angezeigt und durch everyworks minutengenau abgerechnet. Für Minute Seats gilt eine maximale Nutzungsdauer bis zum Betriebsende am jeweiligen Tag (in Abhängig-keit zu den Öffnungszeiten des jeweiligen everyworks-Standortes, welche dem Kunden in der everyworks-App angezeigt werden). Die Nutzungsberechtigung für Minute Seats endet mit dem Auschecken durch den Kunden durch Scan des QR-Codes an dem entsprechenden Scanner des Standortes beim Verlassen. Möchte der Kunde nach dem Auschecken den Minute Desk erneut nutzen, muss er mit-tels der everyworks-App einen neuen Vertrag über ein Minute Seat abschließen.

2.2 everyworks schuldet nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher oder den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffender Vorgaben.

3 Download der App; Registrierung; Buchung von Work Spaces

3.1 Indem der Nutzer auf der Produktbeschreibungsseite im jeweiligen App Store den „Installieren“/“Laden“ Button (Beschriftung ggf. je nach App Store abweichend) an-klickt sowie ggf. sein Passwort für den jeweiligen App Store eingibt, gibt er ein ver-bindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über Nutzung der everyworks-App ab. Dieses wird angenommen, indem der Download der everyworks-App star-tet; weitere Einzelheiten regeln ggf. die AGB des jeweiligen App Store.

3.2 Der Kunde kann in der everyworks-App Work Spaces ausschließlich als registrierter Nutzer buchen. Hinsichtlich der kostenlosen Registrierung gilt Folgendes:

3.2.1 Der Kunde gibt ein bindendes Angebot über die Registrierung als Nutzer ab, indem er in der everyworks-App in dem Registrierungs-Bildschirm die erforderlichen Anga-ben eingibt und auf den „Registrieren“-Button klickt („Angebot zur Registrierung“).

3.2.2 Bis zu einem Klick auf den „Registrieren“-Button kann der Kunde die Registrierung jederzeit abbrechen oder die gemachten Angaben verändern, indem er die ge-machten Angaben in den verschiedenen Feldern löscht, ergänzt oder berichtigt oder die everyworks-App schließt.

3.2.3 Der Vertrag über die Nutzung der everyworks-App („Registrierung“) zwischen everyworks und dem Kunden kommt zustande, indem everyworks unmittelbar nach Eingang des Angebots bei everyworks eine Bestätigung über den Eingang des Angebots zur Registrierung an die E-Mail-Adresse versendet, die der Kunde im Rahmen der Registrierung angegeben hat. Diese E-Mail stellt die Annahme des Angebots zur Registrierung durch everyworks dar und enthält einen Aktivierungs-link, mit dem der Kunde sein Nutzerkonto aktivieren kann.

3.3 Hinsichtlich der Buchung von Minute Seats gilt Folgendes:

3.3.1 Die Anzeige der verfügbaren Minute Seats in der everyworks-App stellt kein ver-bindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung eines Minute Seats, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar.

3.3.2 Der Kunde löst ein bindendes Angebot seitens everyworks über die Nutzung eines Minute Seats aus, indem er auf den „Zugangspass“-Button klickt („Angebot zur Nutzung eines Minute Seats“). Zur Klarstellung: Mit Klick auf den „Zugangspass“-Button gibt der Kunde noch keine verbindliche Erklärung ab. Der Klick auf den „Zugangspass“-Button löst das Angebot über die Nutzung eines Minute Seats sei-tens everyworks aus.

3.3.3 everyworks zeigt dem Kunden sodann in der everyworks-App einen QR-Code an, der den Zugang zu dem Minute Seat ermöglicht („Zugangspass zum Minute Seat“). Der Zugangspass zum Minute Seat ist für den Kunden bis zum Fristablauf in der everyworks-App unter „Zugänge“ zugänglich.

3.3.4 Das Angebot seitens everyworks ist auf den im Zugangspass zum Minute Seat angegebenen Zeitraum befristet und auf das erfolgreiche Einscannen des Zu-gangspasses durch den Kunden bedingt.

3.3.5 Der Kunde nimmt das Angebot zur Nutzung eines Minute Seats seitens everyworks an, indem er den Zugangspass zum Minute Seat am everyworks-Standort ord-nungsgemäß einscannt („Annahme des Angebots zur Nutzung eines Minute Se-ats“). Mit der Annahme des Angebots zur Nutzung eines Minute Seats durch den Kunden erfolgt der Vertragsschluss bezüglich der Nutzung eines Minute Seats zwi-schen everyworks und dem Kunden.

3.3.6 Bis zum Einscannen des Zugangspasses zum Minute Seat, kann der Kunde den Vorgang jederzeit abbrechen oder die gemachten Angaben verändern, indem er den Zugangspass zum Minute Seat durch “Reservierung stornieren“ löscht oder den im Zugangspass zum Minute Seat angegebenen Zeitraum ohne Durchführung des Einscannens verstreichen lässt.

4 Preise und Zahlungen

4.1 Nutzungsgebühr

4.1.1 Mit Abschluss des Nutzungsvertrags von Work Spaces verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der bei Vertragsschluss vereinbarten Nutzungsgebühr.

4.1.2 Alle Preisangaben verstehen sich, soweit nicht abweichend angegeben, brutto inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Nutzungsgebühr für die jeweilige Work Space-Kategorie ergibt sich aus der everyworks-App und wird dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs deutlich mitgeteilt.

4.1.3 Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, ist die Nutzungsgebühr für den Minute Seat im Anschluss an die Nutzung zu entrichten. Die Höhe der tatsächlich zu entrichtenden, nutzungszeitabhängigen Nutzungsgebühr für den Minute Desk wird dem Kunden nach dem Auschecken in seinem Nutzerkonto sowie in einer durch everyworks nach Beendigung der Nutzung an den Kunden versandten E-Mail angezeigt. Die vergütungspflichtige Nutzungszeit für den Minute Desk ist der Zeitraum zwischen dem Einchecken des Kunden am jeweiligen everyworks-Standort abzüglich der in der everyworks-App angegebenen Kulanzzeit und dem Auschecken des Kunden gemäß Ziffer 12.1.

4.2 Die Zahlung erfolgt durch die vom Kunden bei der Registrierung und/oder in seinem Nutzerkonto gewählten Zahlungsmethode.
Wenn everyworks Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, beispielsweise Payone GmbH, gelten zusätzlich deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

4.3 Etwaige Kosten für zusätzliche Leistungen sind separat zu bezahlen.

5 Gewährleistung und Haftung von everyworks in Hinblick auf die Nutzung von Work Spaces

5.1 Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, stehen dem Kunden vertragliche und/oder gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen everyworks nur in folgenden Fällen zu:
a) vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von everyworks,
b) wenigstens fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch everyworks, wobei wesentliche Vertragspflichten solche sind, die eine ord-nungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Beachtung die Parteien daher in besonderem Maße vertrauen dürfen,
c) arglistiges Verschweigen eines Mangels durch everyworks oder ihr zure-chenbare Dritte,
d) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine we-nigstens fahrlässige Pflichtverletzung von everyworks,
e) Schäden, die von einer von everyworks abgeschlossenen Versicherung er-stattet werden,
f) Schäden, die auf einem Verstoß gegen eine etwaige Zusicherung oder Ga-rantie von everyworks beruhen.

5.2 In den in Ziffer 5.1.b) genannten Fällen ist die Haftung für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertrags-schluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

5.3 Soweit eine Haftung von everyworks nach diesem Vertrag ausgeschlossen ist, gilt dies gleichermaßen für Ansprüche gegen Organe (z.B. Geschäftsführer oder Vor-stände), Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen (z.B. beauftragte Handwerker) von everyworks.

5.4 everyworks haftet nicht für Störungen der Nutzung, die von Dritten einschließlich sonstigen Kunden Work Spaces verursacht werden. Er wird sich jedoch bemühen, auf die Beseitigung ihm bekannt gegebener Störungen hinzuwirken.

5.5 Die verschuldensunabhängige Haftung von everyworks für anfängliche Sachmän-gel gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt Ziffer 5.1 und Ziffer 5.2.

6 Pflichten des Kunden bzgl. der everyworks-App

6.1 Der Kunde kann sein Nutzerkonto erst nutzen, wenn er den Aktivierungslink betä-tigt und die von ihm im Rahmen der Registrierung angegebenen Zahlungsdaten durch everyworks verifiziert wurden.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, mit den Zugangsdaten für das Nutzerkonto sorgfältig umzugehen. Der Kunde darf die Zugangsdaten für das Nutzerkonto weder Dritten mitteilen noch solchen den Zugang zu der everyworks-App unter Nutzung der Zugangsdaten ermöglichen.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, mit dem Zugangspass für Minute Seats sorgfältig umzu-gehen. Es ist dem Kunden insbesondere untersagt, Dritten einen Zugangspass durch Weitergabe des zur Buchung genutzten Mobilgeräts oder durch bildliche Ablichtung zur Verfügung zu stellen.

7 Benutzung der Work Spaces und des Inventars durch den Kunden; Verhaltenspflichten des Kunden

7.1 Der Kunde darf die Work Spaces nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, als Arbeitsplatz benutzen. Die Nutzung der Work Spaces oder Allgemeinflächen durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen der Kunde Zutritt gemäß Ziffer 9 gewährt, für private Zwecke, insbesondere private Feierlichkeiten, ist untersagt.

7.2 Der Kunde hat die Work Spaces und das Inventar pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen hat der Kunde everyworks unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden Work Spaces oder Inventar nutzen, verursacht werden.

7.3 Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem everyworks Standort oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf von everyworks schaden könnten.

7.4 Der Kunde darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliche elektrische Geräte in den ihm überlassenen Work Spaces anschließen.

7.5 Sämtliche vom Kunden in den Geschäftsräumen benutzten elektrischen Geräte sowie dazugehörige Teile (auch Kabel-/Steckverbindungen) müssen zur Vermei-dung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Ener-gieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.

7.6 Der Kunde ist für die von ihm in die Work Spaces mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschließbare Work Spaces als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegengestände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. everyworks haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Da-ten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsge-hilfen von everyworks zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über everyworks versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.

7.7 Der Kunde darf keine verderblichen, schädlichen oder gefährliche Materialien in die Work Spaces mitbringen oder dort anliefern lassen. Gleiches gilt für die Anlieferung von jeglichen Gegenständen.

7.8 Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

8 Internetnutzung

8.1 Falls everyworks dem Kunden einen Zugang zum Internet bereitstellt, ist der Kunde für Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Er unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimm-ter Inhalte gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Beschränkungen. Der Kunde wird dafür sorgen, dass er und sämtliche Personen, die auf seine Veranlas-sung hin den von everyworks zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nut-zen, hierüber informiert werden, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere das rechtswidrige Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von ur-heberrechtlich geschütztem Material zu unterlassen. Sollte everyworks wegen eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung oder gesetzliche Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde everyworks insoweit nach Maßgabe der Ziffer 14 freistellen, als dass der Kunde diesen Verstoß zu vertreten hat.

8.2 Der von everyworks zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. everyworks hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Dem Kunden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann.

8.3 everyworks wird in seinem hauseigenen Netz im jährlichen Mittel eine Verfügbarkeit von 97% bereitstellen. Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind Störungen, die ihre Ursache nicht in dem Netz von everyworks und seiner Schnittstellen zu Netzen Dritter haben (z.B. höhere Gewalt, Ausfall Kommunikationsnetze Dritter, etc.) und auch nicht anderweitig von everyworks zu vertreten sind.

8.4 Der Kunde wird vor dem Hintergrund von Ziffer 7.2 und 7.3 dafür sorgen, dass er für den Fall der Nichtverfügbarkeit oder nicht ausreichender Bandbreite in zumutba-rem Umfang eine Back-Up-Lösung bereithält (z.B. Zugang zu einem mobilen Netz), damit Schäden beim Kunden durch die Nichtverfügbarkeit oder nicht ausreichende Bandbreite verhindert werden.

8.5 Dem Kunden ist bewusst, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite begrenzt ist. Um allen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, wird der Kunde den von everyworks zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Das Streamen, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams etc. ist zu unterlassen. Sollte die geschäftliche Tätigkeit des Kunden ein solches Streamen, den Download oder Upload solcher Daten notwendig machen, ist der Kunde verpflichtet, vorher mit everyworks eine Lösung abzustimmen (z.B. das Buchen einer für den Kunden reservierten Bandbreite), die den anderen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten mit dem Internetzugang ermöglicht.

9 Benutzung der Work Spaces oder des Inventars durch Dritte

9.1 Der Kunde ist zur ganzen oder teilweisen Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Work Spaces oder des Inventars an Dritte nicht berechtigt.

9.2 Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in die Work Spaces gelangte Dritte verursacht wurden.

9.3 Der Kunde hat die überlassenen Work Spaces vor Zugriff durch Dritte zu schützen. Zugangscodes dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit everyworks vereinbart ist.

10 Hausrecht; Hausordnung

10.1 Die Haus- und Brandschutzordnung des jeweiligen everyworks-Standorts regelt weitere Verhaltenspflichten des Kunden und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Nutzungsvertrags. Die jeweils gültige Haus- und Brandschutzordnung wird dem Kunden vor der Buchung in der everyworks-App angezeigt.

10.2 everyworks ist berechtigt, den Kunden bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die nach diesem Vertrag geregelten Pflichten und/oder die Hausordnung, nach ei-genem Ermessen aus den Work Spaces und den Allgemeinflächen zu entfernen. Dem Kunden stehen in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung durch everyworks zu.

11 Widerrufsrecht

11.1 Minute Seats
Dem Kunden, der Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist, also eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken ab-schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen berufli-chen Tätigkeit zugerechnet werden können („Verbraucher“), steht für die Buchung eines Minute Seats ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
11.1.1 Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns DB Station&Service AG, everyworks, Europaplatz 1, 10557 Berlin, everyworks@deutschebahn.com; mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrie-ben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Aus-übung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüg-lich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ur-sprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde aus-drücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hin-sichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Ver-gleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen ent-spricht.
11.1.2 Muster-Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An DB Station&Service AG, everyworks, Europaplatz 1, 10557 Berlin, every-works@deutschebahn.com;
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienst-leistung ()
  • Bestellt am ()/erhalten am ()
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

11.2 Zur Klarstellung: Dem Kunden, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, also eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesell-schaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, steht bereits kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

11.2.1 In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, die tatsächlich bei everyworks durch die Stornierung angefallenen Kosten der Rückabwicklung von Zahlungen zu ersetzen.

12 Beendigung der Nutzung der Work Spaces

12.1 Der Nutzungsvertrag über die Work Spaces wird mit dem Auschecken des Kunden beendet.

12.2 Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Nutzungsvertrags die genutzten Work Spaces und Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zu-rückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe der Work Spaces bestehende Zustand ist wieder herzustel-len. Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird everyworks auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemessenen Handlingspauscha-le von mindestens 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen; die Handlingspauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde geringere Kosten nachweist. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von sie-ben Tagen nach Übersendung der Rechnung durch everyworks zu zahlen.

12.3 everyworks kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. everyworks wird dem Kun-den nach Einlagerung, unter Androhung der Entsorgung, eine angemessen Frist zur Abholung setzen. Lässt der Kunde diese Frist verstreichen, ohne eine Abho-lung der zurückgelassenen Gegenstände durchzuführen, ist everyworks befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten oder zu entsorgen.

13 Kündigung des Vertrages zur Nutzung der everyworks-App

13.1 Die Registrierung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von dem Kunden jederzeit, von everyworks mit einer Frist von zwei Wochen, ordentlich ge-kündigt werden. Eine Kündigung seitens des Kunden wird durch Löschung des Kundenkontos nach acht Tagen vollzogen. Eine Kündigung seitens everyworks hat grundsätzlich keine Auswirkung auf bereits erfolgte Buchungen von Work Spaces. Für eine Kündigung durch den Kunden gilt Ziffer 12.

13.2 Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für everyworks liegt insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt und schwerwiegend gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag verstößt.

14 Freistellung

Der Kunde stellt everyworks von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen seine Pflichten aus Ziffer 6 bis 9 oder gegen gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der Work Spaces gegen everyworks geltend gemacht werden. Der Kunde wird jegliche Schäden und Kosten ersetzen, die everyworks in diesem Zusammenhang entste-hen, einschließlich etwaiger erforderlicher Kosten der Rechtsberatung und Rechts-verfolgung. everyworks wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn Dritte ge-gen everyworks Ansprüche wegen eines behaupteten Verstoßes des Kunden gel-tend machen und wird die Verteidigung in Abstimmung mit dem Kunden vorneh-men oder – nach Wahl von everyworks – dem Kunden überlassen. Die Parteien werden sich gegenseitig bei der Rechtsverteidigung unterstützen und gemeinsam auf eine erfolgreiche Rechtsverteidigung hinwirken. Insbesondere werden sich die Parteien sämtliche Informationen zur Verfügung stellen und Erklärungen abgeben, die für die Rechtsverteidigung erforderlich sind. Keine Partei wird einen geltend gemachten Anspruch Dritter ohne Zustimmung der anderen Partei anerkennen.

15 Schlussbestimmungen

15.1 Die Vertragssprache ist deutsch.

15.2 Gegenüber Zahlungsansprüchen von everyworks kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder im Gegenseitigkeitsverhältnis mit den Ansprüchen von everyworks steht. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrech-tes durch den Kunden.

15.3 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Sofern der Kunde Verbraucher ist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, unterliegt das Vertragsverhältnis dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, etwas anderes vorsehen.

15.4 Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat der Kunde seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder ge-wöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von everyworks.

15.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die der Kunde unter http:/www.ec.europa.eu/consumers/odr erreichen kann.

15.6 Sollte es zwischen everyworks und dem Kunden in Bezug auf die Leistungserbrin-gung durch everyworks zu Meinungsverschiedenheiten kommen, erklärt sich everyworks bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich-tungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V (söp), Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, die unter diesem Link zu finden ist.

15.7 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder wer-den, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

15.8 everyworks kann diese AGB wie nachfolgend beschrieben ändern, soweit dies nicht die Hauptleistungspflichten betrifft. Über eine Anpassung informiert everyworks den Kunden mindestens sechs Wochen im Voraus durch eine Nachricht innerhalb der App oder per E-Mail. Der Kunde kann der Anpassung widersprechen. Tut er dies nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Zugang der Mitteilung über die Anpassung, gilt seine Zustimmung als erteilt. Die Mitteilung der Anpassung wird den Kunden gesondert über die Sechs-Wochen-Frist und die Rechtsfolgen seines Schweigens informieren.