Änderungen der AGB V5 im Vergleich zu den AGB V4 als PDF 2022_08_19_db_sus_agb_everyworks_app_changes_v4_zu_v5.pdf.

Download der AGB V5 als PDF 2022_08_24_db_sus_agb_everyworks_app_v5_24.august_2022.pdf
Stand: 24. August 2022

1 Geltungsbereich

1.1 Die DB Station&Service AG, Europaplatz 1, 10557 Berlin, every-works@deutschebahn.com, („everyworks“) bietet über ihre App („everyworks-App“) dem Kunden die Möglichkeit, durch Registrierung ein Nutzerkonto einzurichten („Nutzerkonto“) sowie Verträge über die kurzzeitige Nutzung von Arbeitsplätzen bzw. -räumen (Minute Seat, Meeting Room, gemeinsam „Work Spaces“) an verschiedenen Standorten („everyworks-Standort“) zu schließen.

1.2 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen everyworks und dem jeweiligen Kunden („Kunde“), gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet; dies unabhängig davon, ob der Kunde als Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder als Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt. Auch rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen können im Rahmen der Nutzung eines Corporate Accounts Kunde im Sinne der AGB sein. Etwaig entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, selbst wenn everyworks diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 everyworks speichert diesen Vertragstext nach Vertragsschluss nicht. Die AGB können jederzeit in dem Hauptmenü der everyworks-App abgerufen werden.

1.4 Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten die AGB der zum Download der App verwendeten Distributionsplattform (z.B. des Apple App Store, Google Play, etc. – im Folgenden „App Store“). Bei Widersprüchen gehen insoweit die Nutzungsbedingungen des App Store vor. Der jeweilige Anbieter des App Store wird nicht Vertragspartei in Bezug auf die Nutzung der Work Spaces und haftet nicht für etwaige Mängel, Schäden oder Verletzungen der Rechte Dritter.

2 Vertragsgegenstand

2.1 everyworks räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Work Spaces, inkl. Allgemeinräume und samt Inventar zur Nutzung gegen Entgelt („Nutzungsgebühr“) zu nutzen. Ferner hat der Kunde die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise Getränke, Snacks und Kopien, gesondert kostenpflichtig zu erwerben. Der Erwerb solcher Leistungen ist nicht Gegenstand dieser AGB.

2.1.1 everyworks verpflichtet sich, den Kunden Work Spaces in dem vertraglich vereinbarten Umfang an dem vereinbarten Standort bereitzustellen.

2.1.2 Die vom Kunden zu zahlende Nutzungsgebühr umfasst die Vergütung für die Nutzung der vereinbarten Work Spaces und der Allgemeinflächen. Die Größe der Work Spaces hat keinen Einfluss auf die Höhe der Nutzungsgebühr.

2.1.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Work Space-Kategorien zu wählen. Hierbei stehen Minute Seats und Meeting Rooms für den Kunden zur Auswahl. Sofern eine Work Space-Kategorie oder ein Work Space an dem betreffenden everyworks-Standort nicht verfügbar ist, wird diese/r dem Kunden nicht zur Buchung angezeigt.

2.1.3.1 Minute Seats beinhalten die kurzzeitige Nutzung eines am everyworks-Standort verfügbaren Arbeitsplatzes durch den Kunden. Die Nutzungsgebühr für die Nutzung des Minute Seat wird durch everyworks in der everyworks-App angezeigt und durch everyworks minutengenau abgerechnet. Für Minute Seats gilt eine maximale Nutzungsdauer bis zum Betriebsende am jeweiligen Tag (in Abhängigkeit zu den Öffnungszeiten des jeweiligen everyworks-Standortes, welche dem Kunden in der everyworks-App angezeigt werden). Die Nutzungsberechtigung für Minute Seats endet mit dem Aus-checken durch den Kunden durch Scan des QR-Codes an dem entsprechenden Scanner des Standortes beim Verlassen. Möchte der Kunde nach dem Auschecken den Minute Seat erneut nutzen, muss er mittels der everyworks-App einen neuen Vertrag über einen Minute Seat abschließen.

2.1.3.2 Meeting Rooms beinhalten die stundenweise Nutzung eines am everyworks-Standort verfügbaren Besprechungsraums durch den Kunden. Die Nutzungsgebühr für die Nutzung des Meeting Rooms wird durch everyworks in der everyworks-App angezeigt und durch everyworks stundenweise abgerechnet. Meeting Rooms sind vom Kunden für den Zeitraum nutzbar, der in der everyworks-App als buchbar angezeigt wird und sich innerhalb der Öffnungszeiten des jeweiligen everyworks-Standortes befinden, welche in der everyworks-App angezeigt werden. Die Nutzungsberechtigung für Meeting Rooms endet mit Ende des gebuchten Zeitslots. Das Einladen von Dritten in einen Meeting Room ist ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 9 erlaubt. Eine Umbuchungen seitens everyworks innerhalb derselben Kategorie oder in eine höherwertigen Kategorie ist möglich.

2.2 everyworks schuldet nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher oder den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffender Vorgaben.

3 Download der App; Registrierung; Buchung von Work Spaces

3.1 Indem der Nutzer auf der Produktbeschreibungsseite im jeweiligen App Store den „Installieren“/“Laden“ Button (Beschriftung ggf. je nach App Store abweichend) anklickt sowie ggf. sein Passwort für den jeweiligen App Store eingibt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der everyworks-App ab. Dieses wird angenommen, indem der Download der everyworks-App startet; weitere Einzelheiten regeln ggf. die AGB des jeweiligen App Store.

3.2 Der Kunde kann in der everyworks-App Work Spaces ausschließlich als registrierter Nutzer buchen. Hinsichtlich der kostenlosen Registrierung gilt Folgendes:

3.2.1 Der Kunde gibt ein bindendes Angebot über die Registrierung als Nutzer ab, indem er in der everyworks-App in dem Registrierungs-Bildschirm die erforderlichen Angaben eingibt und auf den „Registrieren“-Button klickt („Angebot zur Registrierung“).

3.2.2 Bis zu einem Klick auf den „Registrieren“-Button kann der Kunde die Registrierung jederzeit abbrechen oder die gemachten Angaben verändern, indem er die gemachten Angaben in den verschiedenen Feldern löscht, ergänzt oder berichtigt oder die everyworks-App schließt.

3.2.3 Der Vertrag über die Nutzung der everyworks-App („Registrierung“) zwischen everyworks und dem Kunden kommt zustande, indem everyworks unmittelbar nach Eingang des Angebots bei everyworks eine Bestätigung über den Eingang des Angebots zur Registrierung an die E-Mail-Adresse versendet, die der Kunde im Rahmen der Registrierung angegeben hat. Diese E-Mail stellt die Annahme des Angebots zur Registrierung durch everyworks dar und enthält einen Aktivierungslink, mit dem der Kunde sein Nutzerkonto aktivieren kann.

3.2.4 Abweichend von den vorstehenden Regelungen erfolgt der Vertragsschluss im Fall der Nutzung eines Corporate Accounts mit Unterzeichnung des jeweiligen Corporate Account-Vertrags durch den Kunden. Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem Unternehmen (Kunde) zustande, nicht mit dem jeweiligen Mitarbeiter des Unternehmens. Um Work Spaces nutzen zu können, müssen die Mitarbeiter in der everyworks-App vorab unter Angabe ihrer Firmen-E-Mail-Adresse dem Firmenaccount ihres Unternehmens beitreten. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter vor Beitritt zum Firmenaccount über Rechte und Pflichten aus diesen AGB und aus dem Corporate Account-Vertrag zu informieren.

3.3 Hinsichtlich der Buchung von Minute Seats gilt Folgendes:

3.3.1 Die Anzeige der verfügbaren Minute Seats in der everyworks-App stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung eines Minute Seats, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar.

3.3.2 Der Kunde löst ein bindendes Angebot seitens everyworks über die Nutzung eines Minute Seats aus, indem er auf den „Zugangspass“-Button klickt („Angebot zur Nutzung eines Minute Seats“). Zur Klarstellung: Mit Klick auf den „Zugangspass“-Button gibt der Kunde noch keine verbindliche Erklärung ab. Der Klick auf den „Zugangspass“-Button löst das Angebot über die Nutzung eines Minute Seats seitens everyworks aus.

3.3.3 everyworks zeigt dem Kunden sodann in der everyworks-App einen QR-Code an, der den Zugang zu dem Minute Seat ermöglicht („Zugangspass zum Minute Seat“). Der Zugangspass zum Minute Seat ist für den Kunden bis zum Fristablauf in der everyworks-App unter „Zugänge“ zugänglich.

3.3.4 Das Angebot seitens everyworks ist auf den im Zugangspass zum Minute Seat angegebenen Zeitraum befristet und auf das erfolgreiche Einscannen des Zugangspasses durch den Kunden bedingt.

3.3.5 Der Kunde nimmt das Angebot zur Nutzung eines Minute Seats seitens everyworks an, indem er den Zugangspass zum Minute Seat am everyworks-Standort ordnungsgemäß einscannt („Annahme des Angebots zur Nutzung eines Minute Seats“). Mit der Annahme des Angebots zur Nutzung eines Minute Seats durch den Kunden erfolgt der Vertragsschluss bezüglich der Nutzung eines Minute Seats zwischen everyworks und dem Kunden.

3.3.6 Bis zum Einscannen des Zugangspasses zum Minute Seat, kann der Kunde den Vorgang jederzeit abbrechen oder die gemachten Angaben verändern, indem er den Zugangspass zum Minute Seat durch “Reservierung stornieren“ löscht oder den im Zugangspass zum Minute Seat angegebenen Zeitraum ohne Durchführung des Einscannens verstreichen lässt.

3.4 Hinsichtlich der Buchung von Minuten-Paketen gilt Folgendes:

3.4.1 Der Kunde kann unter „Menu“ > „Minuten-Pakete kaufen“ verschiedene Minuten-Pakete für Work Spaces einsehen und erwerben. Die Anzeige der Minuten-Pakte in der Übersicht stellt kein verbindliches Angebot seitens everyworks dar. Durch Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde das verbindliche Angebot zum Erwerb des jeweiligen Minuten-Pakets ab. Everyworks nimmt dieses Angebot durch Zusenden der Bestätigungsemail an. Mit der Annahme des Angebots durch everyworks erfolgt der Vertragsschluss bezüglich der Buchung eines Minuten-Pakets zwischen dem Kunden und everyworks.

3.4.2 Bis zum Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ kann der Kunde den Vorgang jederzeit abbrechen oder die gemachten Angaben verändern, indem er auf das X-Symbol oben rechts im Bildschirm klickt.

3.4.3 Die Minuten-Pakete haben abhängig von ihrem Umfang jeweils eine unterschiedlich begrenzte Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeitsdauer eines jeden Minuten-Paketes wird jeweils vor Erwerb angezeigt.

3.4.3.1 Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Minuten-Paketes verfallen nicht genutzte Minuten aus dem jeweiligen Minuten-Paket ersatzlos. Während der Gültigkeitsdauer kann der Kunde die noch verfügbaren Minuten aktiver Minuten-Pakete in der App unter Menu > „Minuten-Pakete kaufen“ einsehen. Die angezeigten Stände berücksichtigen die für eine laufende Nutzung eingelösten Minuten nicht, diese werden erst nach Abschluss der jeweiligen Nutzung und Abrechnung abgezogen.

3.4.3.2 Hat ein Kunde ein aktives Minuten-Paket mit verfügbaren Minuten erworben, werden diese für die Nutzung der Minute Seats zuerst eingesetzt. Verfügt der Kunde zudem über Guthaben aus anderen Quellen, etwa Gutscheinaktionen, wird jeweils das Guthaben mit der früher endenden Gültigkeitsdauer eingesetzt. Sobald das Minuten-Paket aufgebraucht ist und der Kunde weiter den Work Space nutzt, fällt der normale Tarif für einen Minute Seat an (siehe Ziff. 3.3), es sei denn der Kunde verfügt noch über weitere Minuten-Pakete oder sonstiges Guthaben. Diese werden zuerst aufgebraucht. Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit, weitere Minuten-Pakete zu erwerben, sofern zu dem jeweiligen Zeitpunkt Minuten-Pakete angeboten werden.

3.4.3.3 Die Gebühr für ein Minuten-Paketes wird sofort nach Kauf fällig und die jeweilige Gültigkeitsdauer beginnt umgehend zu laufen. Hierüber versendet everyworks eine Rechnung per E-Mail und schreibt das Minuten-Paket dem Konto des Kunden umgehend gut.

3.5 Hinsichtlich der Buchung von Meeting Rooms gilt Folgendes:

3.5.1 Die Anzeige der verfügbaren Buchungszeiträume für Meeting Rooms in der everyworks-App stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung eines Meeting Rooms dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden.

3.5.2 Der Kunde gibt ein bindendes Angebot über die Nutzung eines Meeting Rooms ab, indem er auf den „Zahlungspflichtig Buchen“-Button klickt („Angebot zur Nutzung eines Meeting Rooms“). Bis zu einem Klick auf den „Zahlungspflichtig Buchen“-Button, kann der Kunde den Vorgang jederzeit abbrechen oder die gemachten Angaben verändern, indem bspw. er den zurückweisenden Pfeil klickt oder die everyworks-App schließt.

3.5.3 everyworks zeigt dem Kunden unmittelbar nach Eingang des Angebots über die Nutzung eines Meeting Rooms eine Bestätigung über die Buchung in der everyworks-App an („Buchungsbestätigung“). Diese Buchungsbestätigung stellt zugleich die Annahmeerklärung seitens everyworks dar. („Annahme des Angebots zur Nutzung eines Meeting Rooms“). Mit der Annahme des Angebots zur Nutzung eines Meeting Rooms erfolgt der Vertragsschluss bezüglich der Nutzung eines Meeting Rooms zwischen everyworks und dem Kunden.

3.5.4 everyworks zeigt dem Kunden nach erfolgter Bezahlung in der everyworks-App unter „Zugänge“ einen QR-Code an, der den Zugang zu dem gebuchten Meeting Room ermöglicht („Zugangspass zum Meeting Room“). Zur Klarstellung: Dieser Zugangspass zum Meeting Room ist vergleichbar mit einem Schlüssel und beinhaltet keine weitere Erklärung seitens everyworks oder des Kunden. Mit Ablauf des gebuchten Zeitraums verliert der Zugangspass zum Meeting Room automatisch seine Gültigkeit.

3.6 Bei Nutzung der everyworks-App mit einem Corporate Account-Vertrag erfolgen die einzelnen Buchungen nach den vorstehenden Regelungen durch die Mitarbeiter des Kunden über den Firmenaccount im Namen des Kunden. Zur Erfüllung der Pflicht aus § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB ist everyworks bei Corporate Account Kunden berechtigt, die einzelnen Buchungsbestätigungen nach Vornahme der Buchung per Mail an die jeweils Buchenden zu senden. Hinsichtlich der für die Buchung eines Minute Seats und der Buchung von Meeting Rooms anfallenden Gebühren gelten die im Corporate Account-Vertrag geregelten Konditionen. Der Kunde ist verpflichtet, die über den Firmenaccount vorgenommenen Buchungen seiner Mitarbeiter nach diesen Konditionen zu bezahlen.

4 Preise und Zahlungen

4.1 Nutzungsgebühr

4.1.1 Mit Abschluss des Nutzungsvertrags von Work Spaces verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der bei Vertragsschluss vereinbarten Nutzungsgebühr.

4.1.2 Alle Preisangaben verstehen sich, soweit nicht abweichend angegeben, brutto inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Nutzungsgebühr für die jeweilige Work Space-Kategorie ergibt sich aus der everyworks-App und wird dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs deutlich mitgeteilt.

4.1.3 Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, wird die Nutzungsgebühr für den Meeting Room direkt nach der Annahme des Angebots („Buchungsbestätigung“) durch everyworks und die Nutzungsgebühr für den Minute Seat unmittelbar im Anschluss an die Nutzung fällig. Im Falle der Einlösung von Minuten-Paketen gilt Ziff.3.4. Die Höhe der tatsächlich zu entrichtenden, nutzungszeitabhängigen Nutzungsgebühr für den Minute Seat wird dem Kunden nach dem Auschecken in seinem Nutzerkonto sowie in einer durch everyworks nach Beendigung der Nutzung an den Kunden versandten E-Mail angezeigt. Die vergütungspflichtige Nutzungszeit für den Minute Seat ist der Zeitraum zwischen dem Einchecken des Kunden am jeweiligen everyworks-Standort abzüglich der in der everyworks-App angegebenen Kulanzzeit und dem Auschecken des Kunden gemäß Ziffer 13.1.

4.2 Die Zahlung erfolgt durch die vom Kunden bei der Registrierung und/oder in seinem Nutzerkonto gewählten Zahlungsmethode.

4.3 Wenn everyworks Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, beispielsweise Payone GmbH, gelten zusätzlich deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

4.4 Etwaige Kosten für zusätzliche Leistungen sind separat zu bezahlen.

4.5 Bei Nutzung der everyworks-App mit über einen Corporate Account-Vertrag gelten hinsichtlich der Bezahlung die im Corporate Account-Vertrag geregelten Zahlungsvereinbarungen.

5 Gewährleistung und Haftung von everyworks in Hinblick auf die Nutzung von Work Spaces

5.1 Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, stehen dem Kunden vertragliche und/oder gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen everyworks nur in folgenden Fällen zu:
a) vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von everyworks,
b) wenigstens fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch everyworks, wobei wesentliche Vertragspflichten solche sind, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Beachtung die Parteien daher in besonderem Maße vertrauen dürfen,
c) arglistiges Verschweigen eines Mangels durch everyworks oder ihr zurechenbare Dritte,
d) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine wenigstens fahrlässige Pflichtverletzung von everyworks,
e) Schäden, die von einer von everyworks abgeschlossenen Versicherung erstattet werden,
f) Schäden, die auf einem Verstoß gegen eine etwaige Zusicherung oder Garantie von everyworks beruhen.

5.2 In den in Ziffer 5.1.b) genannten Fällen ist die Haftung für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

5.3 Soweit eine Haftung von everyworks nach diesem Vertrag ausgeschlossen ist, gilt dies gleichermaßen für Ansprüche gegen Organe (z.B. Geschäftsführer oder Vorstände), Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen (z.B. beauftragte Handwerker) von everyworks.

5.4 everyworks haftet nicht für Störungen der Nutzung, die von Dritten einschließlich sonstigen Kunden Work Spaces verursacht werden. Er wird sich jedoch bemühen, auf die Beseitigung ihm bekannt gegebener Störungen hinzuwirken.

5.5 Die verschuldensunabhängige Haftung von everyworks für anfängliche Sachmängel gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt Ziffer 5.1 und Ziffer 5.2.

6 Pflichten des Kunden bzgl. der everyworks-App

6.1 Der Kunde kann sein Nutzerkonto erst nutzen, wenn er den Aktivierungslink betätigt und die von ihm im Rahmen der Registrierung angegebenen Zahlungsdaten durch everyworks verifiziert wurden.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, mit den Zugangsdaten für das Nutzerkonto sorgfältig umzugehen. Der Kunde darf die Zugangsdaten für das Nutzerkonto weder Dritten mitteilen noch solchen den Zugang zu der everyworks-App unter Nutzung der Zugangsdaten ermöglichen.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, mit dem Zugangspass für Minute Seats sowie dem Zugangspass für Meeting Rooms sorgfältig umzugehen. Es ist dem Kunden insbesondere untersagt, Dritten einen Zugangspass durch Weitergabe des zur Buchung genutzten Mobilgeräts oder durch bildliche Ablichtung zur Verfügung zu stellen.

6.4 Im Falle der Nutzung eines Corporate Accounts ist der Kunde verpflichtet, seine Mitarbeiter über die vorstehenden Pflichten zu informieren.

7 Benutzung der Work Spaces und des Inventars durch den Kunden; Verhaltenspflichten des Kunden

7.1 Der Kunde darf die Work Spaces nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck, als Arbeitsplatz oder Meeting Room, benutzen. Die Nutzung der Work Spaces oder Allgemeinflächen durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen der Kunde Zutritt gemäß Ziffer 9 gewährt, für private Zwecke, insbesondere private Feierlichkeiten, ist untersagt.

7.2 Der Kunde hat die Work Spaces und das Inventar pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen hat der Kunde everyworks unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden Work Spaces oder Inventar nutzen, verursacht werden.

7.3 Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem everyworks Standort oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf von everyworks schaden könnten.

7.4 Der Kunde darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliche elektrische Geräte in den ihm überlassenen Work Spaces anschließen.

7.5 Sämtliche vom Kunden in den Geschäftsräumen benutzten elektrischen Geräte sowie dazugehörige Teile (auch Kabel-/Steckverbindungen) müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.

7.6 Der Kunde ist für die von ihm in die Work Spaces mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschließbare Work Spaces als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegengestände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. everyworks haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von everyworks zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über everyworks versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.

7.7 Der Kunde darf keine verderblichen, schädlichen oder gefährliche Materialien in die Work Spaces mitbringen oder dort anliefern lassen. Gleiches gilt für die Anlieferung von jeglichen Gegenständen.

7.8 Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

7.9 Im Falle der Nutzung eines Corporate Accounts ist der Kunde verpflichtet, seine Mitarbeiter über die vorstehenden Pflichten zu informieren. Der Kunde haftet bei Nutzung eines Corporate Accounts für Schäden, die durch seine Mitarbeiter verursacht werden.

8 Internetnutzung

8.1 Falls dem Kunden WLAN an einem everyworks-Standort bereitgestellt wird, gelten die jeweiligen AGB und Datenschutzbestimmung der Anbieter des WLAN s am jeweiligen Standort. Das WLAN kan beispielweise ein Angebot der DB Systel GmbH (dbsystel.de/dbsystel/InternetService/AGB), der Design Offices GmbH (designoffices.de/agb) und/oder weiterer Dritter sein.

9 Benutzung der Work Spaces oder des Inventars durch Dritte

9.1 Der Kunde ist zur ganzen oder teilweisen Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Work Spaces oder des Inventars an Dritte nicht berechtigt.

9.2 Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in die Work Spaces gelangte Dritte verursacht wurden.

9.3 Der Kunde hat die überlassenen Work Spaces vor Zugriff durch Dritte zu schützen. Zugangscodes dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit everyworks vereinbart ist oder es sich um die Buchung eines Meeting Rooms handelt, zu welchem der Kunde die vorgegebene Anzahl an Teilnehmern („Gäste“) gemäß der nachfolgenden Ziffer 9.4 einladen kann.

9.4 Für die Einladung von Gästen zu einem Meeting Room gilt Folgendes:

9.4.1 Der Kunde kann nach Buchung eines Meeting Rooms an die für den gebuchten Meeting Room in der everyworks-App angegebene Anzahl von Personen Einladungen aus der App heraus (z.B. mit einem E-Mail-Programm) in Form eines Links zur Gäste-Registrierung versenden.

9.4.2 Die gemäß Ziffer 9.4.1 eingeladenen Gäste erhalten nach der Gäste-Registrierung einen eigenen, für den vom Kunden gebuchten Zeitraum gültigen Zugangspass für einen Meeting Room.

9.4.3 Der Kunde ist verpflichtet, nicht mehr als die für den gebuchten Meeting Room angegebene zulässige Anzahl an Personen – abzüglich einer Person für den Kunden selbst – als Gäste einzuladen.

9.4.4 Der Kunde übernimmt die Verantwortung dafür, dass der von ihm versandte Link von seinen Gästen nicht weitergegeben wird. Der Kunde haftet für Schäden, die durch die unbefugte Weitergabe des Links in die Work Spaces gelangte Dritte verursacht wurden.

10 Hausrecht, Hausordnung

10.1 Die Haus- und Brandschutzordnung des jeweiligen everyworks-Standorts regelt weitere Verhaltenspflichten des Kunden und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Nutzungsvertrags. Die jeweils gültige Haus- und Brandschutzordnung wird dem Kunden vor der Buchung in der everyworks-App angezeigt.

10.2 everyworks ist berechtigt, den Kunden bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die nach diesem Vertrag geregelten Pflichten und/oder die Hausordnung, nach eigenem Ermessen aus den Work Spaces und den Allgemeinflächen zu entfernen. Dem Kunden stehen in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung durch everyworks zu.

10.3 Bei der Nutzung von Corporate Accounts gilt die Haus- und Brandschutzverordnung des jeweiligen everyworks-Standorts auch für die Mitarbeiter des Kunden. Die jeweils gültige Haus- und Brandschutzverordnung wird dem Mitarbeiter des Kunden vor der Buchung in der everyworks-App angezeigt. Ziffer 10.2 gilt auch gegenüber Mitarbeitern des Kunden.

11 Widerrufsrecht

11.1 Minute Seats und Minuten-Pakete

Dem Kunden, der Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist, also eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können („Verbraucher“), steht für die Buchung eines Minute Seats sowie den Erwerb von Minuten-Paketen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

11.1.1 Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns DB Station&Service AG, everyworks, Europaplatz 1, 10557 Berlin, everyworks@deutschebahn.com; mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamt-umfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

11.1.2 Muster-Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An DB Station&Service AG, everyworks, Europaplatz 1, 10557 Berlin, everyworks@deutschebahn.com;
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
  • Bestellt am ()/erhalten am ()
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

11.2 Meeting Rooms

Dem Kunden, der Verbraucher ist, steht für die Buchung eines Meeting Rooms kein gesetzliches Widerrufsrecht zu, da es sich beim Vertrag zur Nutzung eines Meeting Rooms um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten handelt, für welche der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Der Kunde kann daher seine Willenserklärung in Bezug auf die Buchung eines Meeting Rooms nicht widerrufen.

11.3 Zur Klarstellung: Dem Kunden, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, also eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, steht bereits kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dasselbe gilt für Buchungen von Mitarbeitern im Namen eines Unternehmens bei der Nutzung von Corporate Accounts.

12 Stornierung des Nutzungsvertrags

12.1 Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zur Nutzung eines Meeting Rooms vor Inanspruchnahme der Nutzung nach Maßgabe der folgenden Bedingungen zu stornieren:

12.1.1 Bei einer Stornierung der Buchung des Meeting Rooms bis zu 48 Stunden vor dem gebuchten Zeitraum, erhält der Kunde eine Rückerstattung in Höhe von 100 %.

12.1.2 Bei einer Stornierung der Buchung des Meeting Rooms bis zu 24 Stunden vor dem gebuchten Zeitraum, erhält der Kunde eine Rückerstattung in Höhe von 50 %.

12.1.3 Bei einer Stornierung der Buchung des Meeting Rooms innerhalb von 24 Stunden vor dem gebuchten Zeitraum, erhält der Kunde eine Rückerstattung in Höhe von 10%.

12.1.4 In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, die tatsächlich bei everyworks durch die Stornierung angefallenen Kosten der Rückabwicklung von Zahlungen zu ersetzen.

12.1.5 Bei Nutzung der everyworks-App über einen Corporate Account-Vertrag gelten hinsichtlich der Stornierung die im Corporate Account-Vertrag geregelten Konditionen.

13 Beendigung der Nutzung der Work Spaces

13.1 Der Nutzungsvertrag über die Work Spaces wird mit dem Auschecken des Kunden beendet.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Nutzungsvertrags die genutzten Work Spaces und Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe der Work Spaces bestehende Zustand ist wiederherzustellen. Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird everyworks auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemessenen Handlingspauschale von mindestens 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen; die Handlingspauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde geringere Kosten nachweist. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von sieben Tagen nach Übersendung der Rechnung durch everyworks zu zahlen.

13.3 everyworks kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. everyworks wird dem Kunden nach Einlagerung, unter Androhung der Entsorgung, eine angemessene Frist zur Abholung setzen. Lässt der Kunde diese Frist verstreichen, ohne eine Abholung der zurückgelassenen Gegenstände durchzuführen, ist everyworks befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten oder zu entsorgen.

13.4 Im Falle der Nutzung eines Corporate Accounts ist der Kunde verpflichtet, seine Mitarbeiter über die vorstehenden Pflichten zu informieren.

14 Kündigung des Vertrages zur Nutzung der everyworks-App

14.1 Die Registrierung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von dem Kunden jederzeit, von everyworks mit einer Frist von zwei Wochen, ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung seitens des Kunden wird durch Löschung des Kundenkontos nach acht Tagen vollzogen. Eine Kündigung seitens everyworks hat grundsätzlich keine Auswirkung auf bereits erfolgte Buchungen von Work Spaces. Für eine Kündigung durch den Kunden gilt Ziffer 12.

14.2 Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für everyworks liegt insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt und schwerwiegend gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag verstößt.

14.3 Bestehen im Falle einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch everyworks Buchungen von Meeting Rooms durch den Kunden, so erstreckt sich die Kündigungserklärung von everyworks gegenüber dem Kunden auch auf diese noch vorhandenen Buchungen. everyworks wird dem Kunden bereits geleistete Zahlungen für hiernach gekündigte Buchungen erstatten.

14.4 Bei Nutzung der everyworks-App mit über einen Corporate Account-Vertrag gelten hinsichtlich der Kündigung die im Corporate Account-Vertrag geregelten Bedingungen.

15 Freistellung

Der Kunde stellt everyworks von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen seine Pflichten aus Ziffer 6 bis 9 oder gegen gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der Work Spaces gegen everyworks geltend gemacht werden. Der Kunde wird jegliche Schäden und Kosten ersetzen, die everyworks in diesem Zusammenhang entstehen, einschließlich etwaiger erforderlicher Kosten der Rechtsberatung und Rechtsverfolgung. everyworks wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn Dritte gegen everyworks Ansprüche wegen eines behaupteten Verstoßes des Kunden geltend machen und wird die Verteidigung in Abstimmung mit dem Kunden vornehmen oder – nach Wahl von everyworks – dem Kunden überlassen. Die Parteien werden sich gegenseitig bei der Rechtsverteidigung unterstützen und gemeinsam auf eine erfolgreiche Rechtsverteidigung hinwirken. Insbesondere werden sich die Parteien sämtliche Informationen zur Verfügung stellen und Erklärungen abgeben, die für die Rechtsverteidigung erforderlich sind. Keine Partei wird einen geltend gemachten Anspruch Dritter ohne Zustimmung der anderen Partei anerkennen. Im Falle der Nutzung eines Corporate Accounts erstreckt sich die Freistellung durch den Kunden auch auf Ansprüche, die aufgrund eines schuldhaften Verstoßes eines Mitarbeiters des Kunden gegen everyworks geltend gemacht werden.

16 Schlussbestimmungen

16.1 Die Vertragssprache ist deutsch.

16.2 Gegenüber Zahlungsansprüchen von everyworks kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder im Gegenseitigkeitsverhältnis mit den Ansprüchen von everyworks steht. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.

16.3 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Sofern der Kunde Verbraucher ist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, unterliegt das Vertragsverhältnis dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, etwas anderes vorsehen.

16.4 Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat der Kunde seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von everyworks.

16.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die der Kunde unter http:/www.ec.europa.eu/consumers/odr erreichen kann.

16.6 Sollte es zwischen everyworks und dem Kunden in Bezug auf die Leistungserbringung durch everyworks zu Meinungsverschiedenheiten kommen, erklärt sich everyworks bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V (söp), Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, die unter diesem Link zu finden ist.

16.7 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

16.8 everyworks kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft wie nachfolgend beschrieben ändern, soweit dies nicht die Hauptleistungspflichten betrifft, soweit für die Änderungen ein triftiger Grund vorliegt und soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen aufgrund einer für everyworks bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Störung des Äquivalenzverhältnisses des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße erforderlich sind, aus technischen Gründen notwendig sind oder aufgrund von Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen für die weitere Durchführung des Vertrags erforderlich sind. Über eine Änderung und das Datum des Inkrafttretens informiert everyworks den Kunden mindestens sechs Wochen im Voraus durch eine Nachricht innerhalb der App oder per E-Mail. Der Kunde kann der Änderung widersprechen. Tut er dies nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Zugang der Mitteilung über die Änderung, gilt seine Zustimmung als erteilt. Die Mitteilung der Änderung wird den Kunden gesondert über sein Widerspruchsrecht, die Sechs-Wochen-Frist und die Rechtsfolgen seines Schweigens informieren.